Tipps für stornierte Reisen nach Italien

Tipps für stornierte Reisen nach Italien

Passagierrechte sind per se eine komplizierte Angelegenheit: wer haftet bei Flugausfällen, bei Verspätungen der Bahn, was muss man beachten, wenn man vor Antritt der Italienreise erkrankt?! In Zeiten von Pandemie bedingten Reisebeschränkungen, Grenzschließungen und Notstandsregelungen wird es nicht gerade einfacher, den Überblick über seine Rechte, Ansprüche und Geltendmachungen zu behalten. Und selbst wenn man es schafft, sich das nötige Wissen anzulesen, heißt das noch lange nicht, dass man seine Rechte auf eigene Faust auch mal eben so durchgesetzt bekommt. Gerade bei Laien nutzen Reiseanbieter oft Interpretationsspielräume und schwammige Gesetzgebung aus. Ein Vermittler kann helfen, Reisenden Zeit und Nerven zu sparen und seine Ausgaben erstattet zu bekommen. Gerade in Zeiten von Urlaubsstornierungen aufgrund der Corona-Pandemie kann eine helfende Hand nicht schaden. Denn in solch einem Ausnahmefall greifen andere Regularien, als sonst.

Was ist bei Corona-bedingten Stornierungen anders?

Das Gesetz sieht im Fall von Flugausfällen und -streichungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, keine Entschädigung oder Kostenrückerstattung für Passagiere vor, da die Reise aufgrund „besonderen Umständen“ storniert werden musste. In diesem Fall haben Urlauber die Möglichkeit, den Buchungspreis innerhalb von 7 Tage vollständig zurückzufordern. Nun kann es passieren, dass einige Airlines versuchen, den Kunden etwa durch Gutscheine diese Auszahlung zu verweigern.

Wer als Reisender die Mühen, die Nerven und die Zeit scheut, die man investieren müsste, um sein Recht durchzusetzen, ist vielleicht versucht, das Angebot anzunehmen. Nun steht es den Anbietern zwar zu, Geldwerte durch Gutscheine, Flugmeilen oder eine andere Form der Erstattung zu ersetzen. Inwiefern das jedoch legal ist oder die Airline das Geld tatsächlich ausbezahlen muss, ist von den Vertragskonditionen abhängig, die dem Reisekauf zugrunde liegen. Wer unter allen Umständen sein Geld zurück haben möchte, muss sich nicht auf den Gutschein einlassen. Zeigt man sich allerdings damit einverstanden, sollte man unter den gegebenen Umständen darauf bestehen, dass der Gutschein mindestens ein Jahr gültig oder flexibel einsetzbar ist; vor allem aber, dass keine versteckten Zusatzkosten beim Gebrauch des Gutscheins anfallen.

Was übrigens ebenfalls verboten ist, ist, wenn Airlines versuchen, Urlauber an das Reisebüro zu verweisen, bei dem sie die Flugtickets erworben haben.

Hier den Überblick zu bewahren und Corona-bedingte Urlaube in Italien zu stornieren, sowie die Rechtslage in diesem Ausnahmezustand zu kennen, kann schnell überfordern und im Zweifelsfall auch teuer werden. Mit ein wenig Hilfe kann man sich der Sorge über die Stornierung der geplanten Italienreise schnell entledigen. Consumer Claims Purchaser wie RightNow erstatten unkompliziert die Kosten für Tickets, Buchungen und Versicherungen und nehmen Urlaubern die Geltendmachung beim Anbieter und eventuelle Rechtsstreits im Anschluss ab.

So kann man sich trotz CoVid-19 bald schon auf die nächste Reise nach Italien freuen.


Foto von Lucas Davies on Unsplash

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